Was darf ich mit B196 fahren?
zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder (zweirädrige Kleinkraftr
äder auch mit Beiwagen)
mit folgenden Voraussetzungen.
- Hubraum max. 125ccm
- Motorleistung max. 11KW
- Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 KW/kg
- bei dreirädrigen Fahrzeugen Leistung max. 15 KW
Diese Voraussetzungen sind nötig:
- Mindestalter 25 Jahre wobei die Anmeldung 6 Monate vorher möglich ist.
- Im besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren
Diese Unterlagen benötige ich:
- Biometrisches Passbild
- gültigen Personalausweis oder Pass
Ausbildungsinformationen:
- Theorieunterricht: 4x Klassenspezifisch à 90 Min.
- Fahrstunden 5x Pflicht à 90 Min.
Beachten:
- Die Klasse B196 gilt nur in Deutschland
- Kein Stufenaufstieg auf A2 möglich
- Wird nicht als Vorbesitz A1 gewertet.